Testament verfassen
Jeder kann ein Testament hinterlegen. Und zwar dann, wenn sich die gesetzliche Erbfolge nicht mit Ihren Vorstellungen deckt oder wenn Sie persönliche Dinge und Eigentum weitergeben möchten. Dies können Sie dann in einem Testament verbindlich festlegen.
Bei der Testamentserstellung gibt es Unterschiede, je nachdem, ob ein Paar verheiratet oder nicht verheiratet ist.
Für verheiratete Paare gilt, dass gesetzliche Erbregelungen oft vorsehen, dass der überlebende Ehepartner einen Großteil des Vermögens erbt. Dennoch kann es sinnvoll sein, ein Testament zu erstellen, um individuelle Wünsche zu konkretisieren, etwa die Verteilung von bestimmten Vermögenswerten oder die Absicherung der Kinder.
Für nicht verheiratete Paare gibt es keine automatische Erbfolge. Der Partner wird ohne Testament nicht berücksichtigt, und das Vermögen geht in der Regel an die Familie des Verstorbenen. Um den Partner abzusichern, sollte ein Testament erstellt werden, in dem explizit festgelegt wird, dass der Partner erben soll. Auch hier kann es sinnvoll sein, die Regelungen zu präzisieren, um spätere Konflikte zu vermeiden.
In beiden Fällen sollten Paare die erbrechtlichen Bestimmungen gut durchdenken und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen, um sicherzustellen, dass der letzte Wille korrekt umgesetzt wird.
Ein Testament muss bestimmte Anforderungen erfüllen, um rechtsgültig zu sein. Es kann entweder handschriftlich verfasst oder notariell beurkundet werden. Bei einem handschriftlichen Testament muss der gesamte Text eigenhändig geschrieben und mit Datum sowie Unterschrift versehen sein. Ein notarielles Testament wird von einem Notar erstellt, der sicherstellt, dass es den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Beide Formen sind rechtlich anerkannt, wobei das notarielle Testament mehr Sicherheit hinsichtlich der Form und Auslegung bietet. Es ist wichtig, klare und eindeutige Formulierungen zu wählen, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen.