Hier haben wir einige Informationen zu den einzelnen Grabarten zusammengetragen. Gerne beraten wir Sie dazu persönlich, zum Beispiel im Rahmen einer Bestattungsvorsorge. Die Gebühren der Grabstellen auf den Friedhöfen sind je nach Grabart, Lage und Friedhof sehr unterschiedlich. Die Nutzungszeit eines Grabes auf Berliner Friedhöfen beträgt 20 Jahre und variiert nach Region.
Wahlgrab
Für Erd- und Urnenbestattungen. Die Lage eines Wahlgrabs kann selbst ausgesucht werden. Es ist als Einzel- oder als Familiengrab nutzbar. Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf der Ruhefrist verlängert werden.
Reihengrab
Für Erd- und Urnenbestattungen. Reihengräber werden vom Friedhof der Reihe nach vergeben, können also nicht ausgesucht werden. Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden.
Grüne Wiese, Urnengemeinschaftsanlage(UGA)
Sie werden vom Friedhof der Reihe nach vergeben. Man kann die Lage des Grabes nicht selbst bestimmen. Die „Grüne Wiese“ ist ein anonymes Grab ohne Hinweis auf den Namen. Es gibt mittlerweile auf einigen Friedhöfen Urnengemeinschaftanlagen mit Stelen. Auf den Stehlen werden dann die Namen der Verstorbenen auf einer gemeinsamen Gedenktafel eingraviert.
Baumgrab
An den Wurzeln eines Baumes kann die Asche des Verstorbenen in einer biologisch abbaubaren Urne beigesetzt werden. Eine Grabpflege ist bei einem Baumgrab hinfällig.
Baumgräber gibt es in Ruheforsten oder Friedwäldern, inzwischen auch auf einigen Berliner Friedhöfen (siehe Baumbestattung).
Aschestreuwiese
In Deutschland ist es nicht erlaubt, die Asche eines verstorbenen Menschen in der Natur auszustreuen. In der Schweiz ist das erlaubt. Auf bestimmten Bergalmen kann die Asche verstreut werden, es wird keine Gedenktafel angebracht. Der natürliche Zustand der Almen soll nicht beeinträchtigt werden.