Jeder kann ein Testament hinterlegen. Und zwar dann, wenn sich die gesetzliche Erbfolge nicht mit Ihren Vorstellungen deckt oder wenn Sie persönliche Dinge und Eigentum weitergeben möchten. Dies können Sie dann in einem Testament verbindlich festlegen.
Für unverheiratete Paare kann ein Testament sehr wichtig sein, da ihnen gesetzlich kein Erbe zusteht. Auch dann, wenn Sie Kinder haben, aber die Wohnung zunächst dem überlebenden Ehepartner zukommen lassen wollen.
Ein Testament muss handschriftlich verfasst werden und mit Ort, Datum und Unterschrift versehen sein. Das selbst aufgesetzte Testament ist gültig. Ein Testament mit einem Notar zu verfassen hat den Vorteil, dass es juristisch abgesichert ist und keine unklaren Formulierungen entstehen.