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Vorsorgevollmacht

und Patientenverfügung sind für Sie wichtig

Durch einem Unfall oder einem schweren Krankheitsfall kann jeder plötzlich in die Situation kommen, selbst keine  wichtigen Entscheidungen treffen zu können. Was für viele Menschen als selbstverständlich scheint, sieht in der Realität anders aus. Denn im Ernstfall sind nicht automatisch die Ehegatten und Kinder betreuungsberechtigt.

Sollte der Betroffene nicht mehr in der Lage sein, elementare rechtliche Entscheidungen selbst zu treffen, so wird ihm vom Betreuungsgericht ein amtlicher Betreuer mit umfangreichen Befugnissen zur Seite gestellt. Um eine gesetzliche Betreuung zu verhindern, kann man selbst in Form einer Vorsorgevollmacht eine Person seines Vertrauens festlegen, die dann Ihre Interessen vertritt.

Diese Vorsorgevollmacht wirkt dann so lange, bis der Vollmachtgeber wieder selbst handeln kann oder nach dem Tod die Erben an seine Stelle treten.
Mit einer Vorsorgevollmacht kann verhindert werden, dass eine völlig fremde Person für Sie wichtige Entscheidungen trifft und möglicherweise über Ihr Vermögen verfügt.

Patientenverfügung

Um abzusichern, dass Ärzte im schlimmsten Fall gewissen Leitlinien zu folgen haben verfasst man eine Patientenverfügung. In dieser Verfügung wird festgelegt, ob sie in speziellen Krankheitssituationen nur eine bestimmte oder vielleicht auch gar keine Behandlung bekommen möchten.

Bei plötzlich eintretener Demenz oder anderen Krankheiten sollte Klarheit über die Behandlungsweite herrschen. Handeln Sie selbstbestimmt und lassen Sie es nicht ohne Not zu, dass ein staatlicher Betreuer sich um ihre persönlichen Belange kümmert.

Bedenken Sie: Nur solange Sie geschäftsfähig sind, ist Vorsorge möglich!

Sollten sie zu diesem Thema eine professionelle Beratung wünschen, so kontaktieren Sie uns bitte.
Wir helfen Ihnen gern weiter.